21.10.2008
Erweiterte Rechte für das Rechnungsprüfungsamt
Antrag HA-66/2008 an den Hauptausschuss am 4.11.2008
Antrag:
In allen Gesellschaftsverträgen und Satzungen städtischer Beteiligungen bzw. der durch Ratsbeschluss gebildeten Anstalten des öffentlichen Rechts werden Prüfrechte nach § 116 GO und §§ 1 und 2 RPO verankert. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Beschlussvorlagen zu erstellen.
Begründung:
Im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt (RPA) erneut, die Prüfrechte des RPA auf die städtischen Beteiligungen und die Anstalten des öffentlichen Rechts zu erweitern. Dieser Empfehlung sollte gefolgt werden, da in den vergangenen Jahren einige Auslagerungen von Verwaltungsaufgaben in andere Organisationen bzw. Beteiligungen erfolgt sind und auch weitere zur Diskussion stehen. Um größtmögliche Transparenz und Kontrollmöglichkeiten der Ratsversammlung und der zuständigen Ausschüsse zu ermöglichen, ist eine Erweiterung der Prüfrechte des RPA erforderlich. Nach § 116 Abs. 2 GO kann die Gemeindevertretung weitere Aufgaben, insbesondere auch die laufende Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe und anderer Sondervermögen, übertragen.
Der Antrag wurde an die Arbeitsgruppe "Beteiligungssteuerung" verwiesen.