26.11.2008
Änderung der Hauptsatzung
Vorbemerkung: Der Antrag zielt auf die Wiedereinführung beratender Mitglieder ab.
Antrag RV-156/2008 der Ratsfraktionen FDP, Linke und Grüne an die Ratsversammlung am 04.12.2008
Antrag:
In § 7 wird folgender Absatz eingefügt:
5) Beratende Mitglieder
Als beratende Mitglieder eines Ausschusses nach § 46 Abs. 2 GO können Mitglieder der Ratsversammlung oder – mit Ausnahme des Hauptausschusses – andere Bürgerinnen und Bürger benannt werden, die zur Ratsversammlung wählbar sind. Andere Bürgerinnen und Bürger können als beratende Mitglieder jedoch ausschließlich für Ausschüsse benannt werden, in denen die entsendende Fraktion kein Stimmrecht hat. Es darf jeweils nur ein einziges beratendes bürgerschaftliches Mitglied von der jeweiligen Fraktion benannt werden. Als Stellvertretung für ein beratendes bürgerschaftliches Mitglied kann ausschließlich ein Mitglied der Ratsversammlung benannt werden.
Begründung:
„Die Regelungen über die Entsendung von stimmlosen Mitgliedern sollen für die Fraktionen sicherstellen, dass alle Fraktionen, unabhängig von ihrer Größe, in der vorbereitenden Willensbildung mitwirken können.“ (Kommentar zum § 46 GO Abs. 2 Satz 5)
Um Ausschüsse in ihrer Größe arbeitsfähig zu halten, erscheint es sinnvoll, beratende bürgerschaftliche Mitglieder nur für Ausschüsse zuzulassen, in denen die Fraktion kein stimmberechtigtes Mitglied hat. Aus gleichem Grund kann pro Fraktion auch nur ein einziges beratendes bürgerschaftliches Mitglied entsandt werden. Die Stellvertretung durch ein Mitglied der Ratsversammlung kann zudem gewährleisten, dass die Ausschüsse von Fluktuation verschont bleiben und kontinuierlich an der Sache gearbeitet werden kann.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.