20.07.2017
Rede von Jochen Gurth zur Erreichbarkeit von Sitzungsräumen für mobilitätseingeschränkte Personen
Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin, sehr geehrte Zuhörer/innen hier und vor den Bildschirmen, liebe Kolleginnen und Kollegen,
gern stelle ich die Beschlussvorlage RV-48/2017 2. Erg. vor. Sie hat eine lange Vorgeschichte, auf die ich aber aus Zeitgründen nur ganz kurz eingehen möchte. Außerdem steht dazu sehr viel in der Vorlage und im Anhang. Ich möchte mit der März-Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses (SUG) beginnen, in der das von der Verwaltung geforderte Konzept vorgelegt wurde und stehen soll, wie wir mit der Grundsatzentscheidung des Hauptausschusses umgehen wollen, die da lautet: „Ratsversammlungen, Sitzungen der Ausschüsse und Bürgerversammlungen finden grundsätzlich an Orten statt, die für mobilitätseingeschränkte Menschen erreichbar sind. Dies gilt auch für die vor Ort befindlichen sanitären Anlagen.“
Beim Lesen stellten wir fest, dass das Konzept zur praktischen Umsetzung dieser Grundentscheidung so gut wie keine Aussagen macht, z.B.:
1. Wie sieht das Verfahren aus, wenn ein geplanter Sitzungs- bzw. Versammlungsraum Barrieren aufweist? Wer beurteilt dies und wer entscheidet darüber, ob die Sitzung dort stattfinden kann?
2. Welche Barrieren werden in einem ersten Aufschlag behoben, wer wird daran beteiligt und was kosten diese Baumaßnahmen? Hierzu verweise ich auf die FA-37/2017, die vor einer Woche im Finanzausschuss einstimmig beschlossen wurde, d.h. die Kommunalen Immobilien der Stadt Flensburg erhalten einen Planungsauftrag, Maßnahmen zur baulichen Weiterentwicklung von Sitzungsräumen zu erarbeiten und die Kosten zu benennen.
3. Wann wird dieses Verfahren überprüft und ausgewertet? Als es dann trotz mehrerer Anläufe und vieler Gespräche nicht gelang, eine von der großen Mehrheit der Fraktionen getragene Beschlussvorlage zu erarbeiten, lud der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Christian Eckert, angeregt durch die Ratsfraktion der Grünen im Mai die sozialpolitischen Sprecher aller Fraktionen zu einer Sitzung ein, an der auch der Stellvertreter des Beauftragten für Menschen mit Behinderung, Tim Jäger, der Seniorenbeiratsvorsitzende Herr Kordts und der Leiter des Fachbereiches Soziales und Gesundheit,Herr Russ, teilnahmen. Das Ergebnis dieser Sitzung ist die Beschlussvorlage RV-48, 2. Ergänzung, unterstützt von CDU, SSW, FDP und B90/Die Grünen, an der aber auch ein Ratsmitglied der SPD mitgearbeitet hat.
Sie gibt die Antwort auf die o.g. Fragen, wobei ich an dieser Stelle insbesondere Christian Eckert, Tim Jäger, Herrn Kordts, Herrn Russ und den sozialpolitischen SprecherInnen für ihre Mitarbeit danken möchte.
Auch wenn sich leider nicht alle Fraktionen aktiv eingebracht haben, gehe ich davon aus, dass es das erklärte Ziel aller Fraktionen ist, dafür zu sorgen, dass zukünftig möglichst alle Sitzungen und Versammlungen in barrierefreien Räumen stattfinden können. Das dies aber sowohl organisatorisch als auch baulich und finanziell nicht in einem Schritt erreicht werden kann, ist sicher für alle nachvollziehbar (Stichwort Ratssaal). D.h.: Weitere Maßnahmen werden folgen müssen, um das gesetzte Ziel der Kommunalpolitik zu erreichen.
In diesem Zusammenhang möchte ich mit einem Seitenblick auf die Beschlussvorlage der SPD noch folgendes sagen: Wir sind sehr froh darüber, dass der städt. Beauftragte f. Menschen mit Behinderung, Christian Eckert und sein Stellvertreter, Tim Jäger,bei der Entscheidung mitwirken, wenn geklärt werden soll, ob eine Versammlung tatsächlich in einem nicht barrierefreiem Raum stattfinden muss.
Darin sehen wir eine Gewähr, dass wir im Vorhinein nicht alle denkbaren Situationen ausloten und mit einer Ausnahmeregel versehen müssen. Wir sind zuversichtlich, dass die Versammlungsleitung in Zusammenarbeit mit Christian Eckert bzw. Tim Jäger darauf achten werden, dass möglichst kein Mensch mit einer Mobilitätseinschränkung ausgeschlossen wird.Und für den Fall, dass wir wider Erwarten negative Erfahrungen machen sollten, haben wir die Regel eingefügt, dass nach einem Jahr praktischer Erfahrung dieses Verfahren evaluiert wird. Spätestens dann können Nachbesserungen neu beschlossen werden.
Wir bitten deshalb darum, der RV-48 2. Ergänzung zuzustimmen. Danke!
zurück